Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB (hier herunterladen)

 


Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war – bereitgestellt worden ist.


Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten (Gäste, die später als 18.00
Uhr anreisen, sollten ihren Vermieter davon unterrichten).
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen normalerweise bei: Übernachtungen mit
Frühstück 20 %, Übernachtungen ohne Frühstück/Zusatzleistungen 10 %.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer
des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Hinweis: Gegen die Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag kann man sich
absichern.

Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

Hier können Sie direkt online buchen:

 

Pension Bergterrasse, Annweiler

Pension Bergterrasse * Trifelsstr. 8,   76855 Annweiler a. Trifels   Tel.: 06346/7219   info@pension-bergterrasse.de